Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zur Katzenversicherung:
Wann kann ich die Katzen-Zahnversicherung in Anspruch nehmen?
Sobald Ihre Wartezeit von 30 Tagen nach Antragstellung um ist, können Sie diesen vollumfänglich in Anspruch nehmen. Bei Unfällen beträgt die Wartezeit lediglich 7 Tage.
Kann ich nur die reine Katzen-Zahnversicherung wählen oder gilt diese nur in Verbindung mit einer Katzen-OP Versicherung oder Katzenkrankenversicherung?
Die Katzen-Zahnversicherung ist ein eigenständiger Tarif. Wenn gewünscht, kann aber auch im Nachgang noch die Katzen-OP Versicherung oder Katzenkrankenversicherung als zusätzlicher Schutz beantragt werden.
Übernimmt die Katzen-Op Versicherung auch Zahnbehandlungen?
Die Katzen-Op Versicherung enthält Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen. Reine Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen oder die prophylaktische Zahnreinigung bzw. Zahnsteinentfernung sind nicht enthalten.
Wird meine Katze auch mit einer Vorerkrankung aufgenommen?
Eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall. Da es sich bei den Fragen auch um allgemeine Gesundheitsfragen handelt, spielen bestimmte Krankheiten bei der Aufnahme nicht unbedingt eine tragende Rolle. Allerdings kommt es im Einzelfall darauf an, was genau beantragt wird. Ob es sich dabei nur um die reine Zahnversicherung handelt oder diese in Verbindung mit einer Katzen-OP Versicherung oder Katzenkrankenversicherung beantragt wird.
Ist meine Katze evtl. zu alt, um noch eine Versicherung abzuschließen?
Nein! Insbesondere bei unserem Angebot spielt das Katzenalter für die Aufnahme keine Rolle.
Welche Vertragslaufzeiten sind möglich?
Die Katzenversicherung wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.
Was passiert nach Ablauf der Vertragslaufzeit?
Ihr Vertrag verlängert sich immer automatisch um ein Jahr.
Ist während der Vertragslaufzeit eine Kündigung möglich?
Die Vertragsdauer von 3 Jahren muss in der Regel eingehalten werden. Eine reguläre Kündigung ist immer nur zum jeweiligen Vertragsende mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn meine Katze während dieser Zeit verstirbt?
Die Katzenversicherung kann zu sofort aufgehoben werden und es erfolgt eine anteilige Erstattung Ihrer Prämie.
Was passiert, wenn ich die Katze abgeben muss, z. B. wegen einer Allergie oder aus anderen Gründen?
Auch dann kann eine sofortige Vertragsaufhebung beantragt werden.
Ändern sich die Konditionen nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit?
Nein. Die Konditionen und die Versicherungsbedingungen die zum Vertragsbeginn Ihrer Katzenversicherung Bestand hatten, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
Wird der Beitrag immer teurer, je älter meine Katze wird?
Alle Angebote zur Katzenversicherung enthalten eine 9%ige Beitragsanpassung pro Jahr.
Wenn der Beitrag angepasst wird, kann ich den Vertrag dann sofort kündigen?
Nein – da Sie der regulären Beitragsanpassung mit Vertragsabschluss zugestimmt haben.
Erhalte ich einen Rabatt, wenn ich mehrere Katzen versichere?
Ja, in der Regel erhalten Sie einen Mehrtierrabatt in Höhe von 10%
Sind in der Katzen-Op Versicherung Impfungen und Parasitenmittel mitversichert?
Nein. Solche Leistungen sind ansatzweise nur in einer Katzenkrankenversicherung integriert.
Wenn ich einen Schadensfall habe, muss ich mich dann immer erst an die Versicherung wenden?
In der Regel nicht. Sie gehen unmittelbar mit Ihrer Katze zum Arzt oder gegebenenfalls auch in die Tierklinik.
Kann der Tierarzt oder die Tierklinik mit der Versicherung direkt abrechnen?
Ja, das ist möglich, wenn der Tierarzt oder die Tierklinik mitspielt. Verlangen diese jedoch eine Barzahlung, müssen Sie erst in Vorleistung treten und die Versicherung anschließend um eine Erstattung bitten.
Wie schnell erfolgt eine Erstattung durch die Katzenversicherung?
Im Regelfall dauert dies 1 Woche, wenn der Versicherung eine schlüssige Rechnung vorliegt.
Was bedeutet GOT bzw. 1-facher, 2-facher, 3-facher oder 4-facher Satz?
Dies betrifft die Gebührenordnung der Tierärzte, die für entsprechende Behandlungen festgelegt sind und sich am Grad des Aufwandes bemessen, damit keine willkürlichen Rechnungen gestellt werden können. In der Regel rechnet der Tierarzt nach dem 2-fachen Satz ab. In Notfällen und außerhalb der Sprechzeiten oder bei besonders aufwendigen Operationen, kann der Tierarzt jedoch auch den 3-fachen oder 4-fachen Abrechnungssatz verlangen.
Wenn meine Katze verstirbt, kann ich dann den Vertrag auf einen neue Katze übertragen?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Die Versicherung muss erneut beantragt werden, die Gesundheitsfragen beantwortet und eine erneute Wartezeit eingehalten werden.
Wenn ich einen Schadensfall habe, wohin schicke ich dann die Rechnung?
Sie können die Rechnungen direkt bei uns einreichen oder bei der jeweiligen Versicherung
Ist es für mich nicht günstiger, wenn ich die Katzenversicherung direkt bei der Versicherung abschliesse?
Alle Versicherungsprodukte enthalten Endverbraucherpreise, Daher gibt es keinerlei Vergünstigungen, wenn die Versicherung direkt bei der Versicherung abgeschlossen wird.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich direkt über euch abschließe?
Sie profitieren von direkten Ansprechpartnern ohne lange Warteschleifen. Wir kümmern uns intensiv um Ihre Belange und setzen uns für Sie ein. Zusätzlich erhalten Sie – nur bei uns – kostenlos Ihre personalisierte Tierversicherungskarte, damit Sie alle wichtigen Daten immer sofort zur Hand haben.
Ich möchte eine Versicherung beantragen, wie mache ich das?
Eine Beantragung ist online direkt über unsere Seite möglich, oder Sie rufen uns einfach an und wir gehen mit Ihnen zusammen die Vertragsaufnahme durch.
Sie erreichen uns immer von:
Montag – Freitag von 8:00 – 17:30 Uhr.
Rufnummer: 05721-82283




Kontakt per E-Mail
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren, um die optimale Versicherung für Sie und Ihre Katze zu finden.
Wir melden uns während unserer Geschäftszeiten per E-Mail oder auf Wunsch auch per Telefon bei Ihnen zurück.
info@zahnversicherung-katze.de
